Heizungstausch: Förderung 2026
2026 ist ein Jahr mit Ablaufdatum. Die Bonusstaffel sinkt halbjährlich, ab dem ersten Quartal 2027 gelten für die volle Grundförderung zusätzliche Bedingungen. Wer tauscht, sollte wissen, worauf sich das Antragsdatum auswirkt.
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Was sich gegenüber den Vorjahren geändert hat
Mit der Reform vom Juli 2026 ist der frühere Effizienzbonus entfallen, der Klimageschwindigkeits bonus wurde abgesenkt und degressiv gestellt. Praktisch heißt das: dieselbe Anlage, ein halbes Jahr später beantragt, kann spürbar weniger bringen. Unser Rechner liest die Sätze zum jeweiligen Stichtag aus der Datenbank — Sie sehen also nicht den Stand von vorgestern.
Diese Techniken kommen in Frage
- Wärmepumpe — der Regelfall, sofern das Gebäude die Vorlauftemperatur schafft.
- Biomasse — Pellet oder Scheitholz, mit zusätzlichem Emissionsminderungszuschlag bei sauberer Verbrennung.
- Wärmenetzanschluss — oft der günstigste Weg, wenn ein Netz in Reichweite liegt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, zeigt die kommunale Wärmeplanung.
- Solarthermie — meist ergänzend zur Hauptheizung.
Erst planen, dann bedingt beauftragen, dann beantragen. Diese Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern Fördervoraussetzung. Ein Auftrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag kostet Sie den gesamten Zuschuss.
Was 2027 zusätzlich kommt
Nach derzeitiger Planung soll im 1. Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken; Geräte mit Ursprung in der EU bekommen über den neuen Wertschöpfungsbonus 15 Prozentpunkte zurück und landen wieder bei 30 Prozent. Nicht-EU-Geräte bleiben bei 15 Prozent — bezogen auf die Höchstkosten der ersten Wohneinheit ein Unterschied von rund 4.200 Euro. Entscheidend ist der Fertigungsort, nicht die Marke. Mehr dazu auf der Seite Wärmepumpen-Förderung berechnen.
Technikwahl vor Förderfrage
Die höchste Förderquote nützt nichts, wenn die Technik nicht zum Gebäude passt. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Heizung in Ihr Haus gehört, beginnen Sie besser beim Heizungsfinder und rechnen die Förderung danach.
Beispielrechnung: Wärmepumpe statt alter Gasheizung
Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Gasheizung älter als 20 Jahre, Gesamtkosten 30.000 € (Stand der KfW-Konditionen: Juli 2026).
Förderfähig (1. Wohneinheit): 28.000 €
Grundförderung 30 %: 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %: 4.480 €
Zuschuss: 12.880 € – Eigenanteil rund 17.120 €
Mit Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €) sind höchstens 80 % möglich, also bis zu 22.400 €.
In manchen Städten kommt ein kommunaler Zuschuss dazu – in München zum Beispiel das städtische Förderprogramm mit 15 % für Luft-Wärmepumpen (Bund und Stadt zusammen höchstens 60 %). Details auf unserer Seite für München. Beispielrechnung ohne Gewähr; maßgeblich sind Merkblatt und Zusage der KfW.
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Häufige Fragen
Lohnt sich der Heizungstausch 2026 noch?
Die Bonusstaffel sinkt halbjährlich und die Grundförderung ist ab dem ersten Quartal 2027 an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Wer den Austausch ohnehin vor sich hat, fährt mit einer frühen Antragstellung in aller Regel besser.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Gas- und Ölheizungen sind von der Zuschussförderung ausgeschlossen.
Was ist mit dem Emissionsminderungszuschlag bei Pellets?
Biomasseheizungen erhalten einen pauschalen Zuschlag, wenn der Staubgrenzwert eingehalten wird. Dieser Betrag kommt zur prozentualen Förderung hinzu und ist in unserer Schnellrechnung bewusst nicht eingerechnet — er hängt am konkreten Gerät.
Muss ich meine alte Heizung stilllegen?
Für den Klimageschwindigkeitsbonus ja. Die Stilllegung der fossilen Anlage ist Voraussetzung, auch beim Anschluss an ein Wärmenetz.