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Förderung · Photovoltaik und Speicher

Einspeisevergütung endet 2027: PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?

Stand 2026-10-26 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte das Inbetriebnahmedatum im Blick behalten. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen neue kleine PV-Anlagen ab dem 01.01.2027 keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen. Hier steht, was geplant ist, wer betroffen ist, was das in Euro bedeutet und warum ein Speicher dadurch wichtiger wird. Stand: 05.10.2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; wir aktualisieren diesen Artikel.

Was geplant ist

SchrittDatum
Referentenentwurf Bundeswirtschaftsministerium (EEG-Novelle)18.07.2026
Kabinettsbeschluss29.07.2026
Gesetzentwurf im Bundestag (Drucksache 21/7867)September 2026
Anhörung im Wirtschaftsausschuss05.10.2026
Verabschiedunggeplant Herbst 2026, noch offen

Kern des Entwurfs:

  • Neuanlagen ab 01.01.2027 erhalten keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr.
  • Bestandsanlagen und alle Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten ihre Vergütung für 20 Jahre. Für eine Dachanlage bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind das derzeit 7,70 ct/kWh (Inbetriebnahme ab 01.08.2026).
  • Für kleine Neuanlagen ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen, die über die Jahre sinkt. Höhe, Dauer und Größengrenzen sind in der parlamentarischen Beratung noch strittig.
  • Für das Gesetz ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der EU nötig.

Wichtig: Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern. Verlassen Sie sich nicht auf Details des Entwurfs, sondern planen Sie mit Puffer.

Was das in Euro bedeutet

Modellrechnung für ein Einfamilienhaus in Bayern: 4.000 kWh Haushaltsstrom, 10 kWp Süddach (rund 10.500 kWh Ertrag), Strompreis 37 ct/kWh.

Inbetriebnahme 2026 (7,70 ct)Neuanlage 2027 (0 ct, ohne Übergangszahlung)
Ohne Speicher: Nutzen der PV pro Jahrca. 1.220 €ca. 520 €
Mit 8-kWh-Speicher: Nutzen pro Jahrca. 1.700 €ca. 1.150 €
  • Ohne Speicher macht der Zeitpunkt rund 700 € pro Jahr aus, über 20 Jahre grob 14.000 €.
  • Mit Speicher sind es noch rund 550 € pro Jahr, weil Sie mehr selbst verbrauchen und weniger einspeisen.
  • Eine Übergangszahlung nach dem Entwurf würde den Unterschied in den ersten Jahren verringern.

Berechnet mit unserem Speicher-Rechner (Stundenmodell, Wetterjahr 2021). Ihr Ergebnis hängt von Verbrauch, Dach und Tarif ab.

Lohnt sich PV ab 2027 überhaupt noch?

Ja, aber anders. Der Wert einer Solaranlage kommt dann fast nur noch aus dem Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von 30 bis 38 Cent. Daraus folgt:

  1. Anlage passend zum Verbrauch planen, nicht das Dach maximal belegen.
  2. Speicher mitplanen. Ohne Vergütung ist jede Kilowattstunde, die sonst ins Netz ginge, im Speicher mehr wert. Seit 01.10.2026 darf ein Speicher nach den MiSpeL-Regeln der Bundesnetzagentur außerdem Netzstrom laden, etwa mit einem dynamischen Tarif, ohne die Förderung für den Solarstrom zu verlieren.
  3. Wärmepumpe und E-Auto erhöhen den Eigenverbrauch deutlich.
  4. Direktvermarktung wird für Neuanlagen der Weg, Überschüsse zu verkaufen. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,51 ct/kWh, in sonnigen Mittagsstunden oft bei null oder darunter.

Wer jetzt noch für 2026 plant: Checkliste

  1. Angebot sofort einholen. Im Herbst sind Installateure und Material knapp.
  2. Inbetriebnahme vor dem 31.12.2026 vertraglich vereinbaren und mit Puffer planen. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum im Sinne des EEG; klären Sie mit Installateur und Netzbetreiber, was dafür vorliegen muss.
  3. Netzanschluss beim Netzbetreiber rechtzeitig anmelden.
  4. Marktstammdatenregister: Anlage und Speicher binnen eines Monats nach Inbetriebnahme eintragen. Sonst drohen Zahlungsstopp oder Bußgeld.
  5. Einspeisebegrenzung beachten: Ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. Bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung; die Zeit wird hinten angehängt.
  6. Steuern: 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher; PV bis 30 kWp je Wohneinheit ist einkommensteuerfrei.

Was nicht betroffen ist

  • Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung.
  • Ü20-Anlagen (nach 20 Jahren aus der Förderung) haben eigene Regeln. Für sie lohnt oft ein nachgerüsteter Speicher.
  • Balkonkraftwerke speisen meist ohne Vergütung ein; eine Übergangszahlung ist für sie laut Entwurf nicht vorgesehen.

Fazit

Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, sollte prüfen, ob eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 realistisch ist. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage geht es um mehrere tausend Euro über die Laufzeit. Wer das nicht mehr schafft, plant ab 2027 mit Fokus auf Eigenverbrauch und Speicher. Rechnen Sie Ihr Haus durch: im Speicher-Rechner mit der Einstellung „0 ct (Neuanlage ab 2027)“.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 05.10.2026. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Regelungen.

Rechnen Sie nach, was ein Speicher für Ihre Anlage bringt, mit und ohne Einspeisevergütung.

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