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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

WPB-Bonus ab 2027: 5 % Extra-Förderung für besonders ineffiziente Gebäude – wer profitiert und was jetzt zu tun ist

Stand 2026-10-04 · 5 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Ab dem ersten Quartal 2027 erhalten Eigentümer von besonders energieineffizienten Wohngebäuden – sogenannten Worst-Performing-Buildings (WPB) – einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Voraussetzung ist ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer den Bonus nutzen will, sollte den iSFP noch 2026 beauftragen – denn die für den WPB-Nachweis maßgebliche Energiebedarfsberechnung darf bei Antragstellung maximal ein Jahr alt sein (sonst muss sie aktualisiert werden).

Was ist ein Worst-Performing-Building (WPB)?

Der Begriff stammt aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und bezeichnet Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten des deutschen Gebäudebestands gehören – grob die schlechtesten 25 Prozent. In der BEG ist er seit Juli 2026 präzise definiert.

Als Worst-Performing-Building gilt ein Wohngebäude, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (Stand: KfW/BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Nr. 1.6, Version 11.0):

KriteriumSchwellenwert
EnergiebedarfsausweisEffizienzklasse H
Jahres-Endenergiebedarf (berechnet nach DIN V 18599)≥ 300 kWh/(m²·a)
Baujahr + Hüllenzustand (nur WG > 5 WE mit zentraler WW-Bereitung)Baujahr ≤ 1957 und Gebäudehülle im Wesentlichen energetisch unsaniert (u. a. Außenwand nur vor dem 01.01.1984 modernisiert; energetische Maßnahmen an der Hülle ohne Fenster/Türen ab 01.01.1984 in Summe unter 20 %)

Zur Einordnung: Energieeffizienzklasse H bedeutet einen Endenergiebedarf von über 250 kWh/m²a – dem Fünffachen eines modernen Effizienzhauses 55. Betroffen ist etwa jedes sechste Wohngebäude in Deutschland. Den Nachweis der WPB-Eigenschaft erbringt ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte, der auch den iSFP erstellt.

Was ändert sich ab Q1/2027 konkret?

Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 wurde der WPB-Bonus, der bisher nur in der systemischen Sanierungsförderung über KfW 261 existierte, auf die BAFA-Einzelmaßnahmen ausgeweitet. Ab dem ersten Quartal 2027 gilt:

  • +5 Prozentpunkte WPB-Bonus auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)
  • Gilt ausschließlich für Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Nicht förderfähig im Rahmen des WPB-Bonus: Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  • Der Bonus wird auf die kompletten förderfähigen Kosten angerechnet (im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen) – das iSFP-Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gilt für den WPB-Bonus nicht
  • Der WPB-Bonus wird für maximal drei Anträge pro Gebäude gewährt

So sieht die Gesamtförderung aus

Für ein Worst-Performing-Building mit vorliegendem iSFP ergibt sich ab Q1/2027 folgendes Förderpotenzial für Dämmmaßnahmen:

FörderbausteinFördersatzBedingung
Grundförderung Dämmung (BEG EM)15 %Keine besonderen Voraussetzungen
iSFP-Bonus+5 % (nur auf Kosten über 30.000 €)Geförderter iSFP vorhanden
WPB-Bonus+5 % (ab Q1/2027)WPB-Eigenschaft + geförderter iSFP
Maximaler Fördersatzbis zu 25 %Alle Voraussetzungen erfüllt

Rechenbeispiel (Einfamilienhaus, 60.000 € förderfähige Dämmkosten, WPB-Status, iSFP vorhanden):

  • 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €
  • 5 % WPB-Bonus auf 60.000 € = 3.000 €
  • 5 % iSFP-Bonus auf den Mehrbetrag über 30.000 € = 1.500 €
  • Gesamtförderung: 13.500 €

Ohne WPB-Bonus und ohne iSFP wären es bei 30.000 € Höchstgrenze lediglich 4.500 €. Der Unterschied ist also erheblich.

Warum jetzt handeln? Die Rolle des iSFP

Der iSFP ist die zentrale Voraussetzung für den WPB-Bonus. Ohne geförderten iSFP gibt es keinen WPB-Bonus – auch dann nicht, wenn das Gebäude eindeutig als WPB einzustufen ist. Zudem gilt: Die dem iSFP zugrunde liegenden Daten dürfen bei Antragstellung maximal ein Jahr alt sein.

Wer den WPB-Bonus ab Q1/2027 nutzen will, sollte den iSFP daher spätestens in den kommenden Monaten beauftragen – idealerweise noch 2026, damit das Dokument zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist.

Was ein iSFP kostet und was gefördert wird (Stand: Oktober 2026):

  • Erstellungskosten für ein Einfamilienhaus: typischerweise 1.300 bis 2.000 € brutto
  • Das BAFA fördert die Erstellung mit 50 % der Kosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten
  • Eigenanteil nach Förderung: circa 650 bis 1.350 € für ein Einfamilienhaus

Den iSFP darf ausschließlich ein beim BAFA zugelassener Energie-Effizienz-Experte erstellen. Er enthält eine priorisierte Maßnahmenliste, Kosten- und Einsparpotenziale sowie – bei WPB – die notwendige Energiebedarfsberechnung zur Qualifizierung.

Abgrenzung: Was der WPB-Bonus nicht leistet

Der WPB-Bonus ist kein Allroundbonus. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Kein WPB-Bonus für reinen Fenstertausch: Fenster, Außentüren und Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind ausdrücklich ausgenommen.
  • Kein WPB-Bonus ohne iSFP: Liegt kein geförderter iSFP vor, entfällt der Bonus vollständig.
  • Begrenzung auf drei Anträge: Pro Gebäude sind maximal drei WPB-Bonus-Anträge möglich.
  • Datensaktualität beachten: Die für den WPB-Nachweis maßgebliche Energiebedarfsberechnung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein; ist der iSFP älter, muss sie aktualisiert werden.
  • Der WPB-Bonus gilt für BEG EM (BAFA-Einzelmaßnahmen). Im KfW-Programm „Wohngebäude Kredit 261" besteht ein WPB-Bonus bereits seit längerem und beträgt dort 10 Prozentpunkte für Effizienzhausstufen 70 EE, 55 und 40.

Handlungsempfehlung für Eigentümer

Wenn Ihr Gebäude in der Energieklasse H eingestuft ist, einen hohen Heizenergieverbrauch aufweist oder vor 1958 gebaut und weitgehend unsaniert ist, sollten Sie jetzt die folgenden Schritte prüfen:

  1. Energieausweis prüfen: Liegt Klasse H oder ein Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) vor?
  2. iSFP beauftragen: Noch 2026, damit das Dokument rechtzeitig vorliegt und aktuell ist.
  3. WPB-Nachweis sichern: Der Energie-Effizienz-Experte prüft und dokumentiert die WPB-Eigenschaft im Rahmen des iSFP.
  4. Maßnahmen planen: Dämmmaßnahmen gezielt auf Q1/2027 oder später terminieren, um den neuen Bonus zu nutzen.
  5. BAFA-Antrag vorbereiten: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID durch den Energieeffizienz-Experten).

Eine frühzeitige Energieberatung lohnt sich: Sie schafft Planungssicherheit, sichert die Fördervoraussetzungen und verhindert typische Fehler wie die falsche Reihenfolge von Maßnahmen.