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Elektromobilität · Laden & Strom

Stromkosten beim Laden: Pauschalen, Steuer & Abrechnung 2026

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Privates Laden zu Hause (privater Halter):

  • Stromtarif: Aktuell günstigster Heimstromtarif ~28–35 ct/kWh
  • Spezial-Autostromtarife: je nach Anbieter und Region oft günstiger als der Haushaltstarif (aktuelle Preise beim Anbieter prüfen)
  • Heimstrom + PV-Eigenverbrauch: nur 8–12 ct/kWh Grenzkosten möglich
  • Vollkosten/100 km: ca. 5–8 € (15–20 kWh × 28–35 ct)

Öffentliches Laden:

  • AC normal (≤ 22 kW): 35–55 ct/kWh
  • DC Schnelllader (≥ 50 kW): 45–75 ct/kWh
  • Ionity/Premium DC (≥ 150 kW): 65–89 ct/kWh
  • Roaming-Aufschläge: bis +20 % bei Drittanbieter-Netzwerken
  • Empfehlung: Mehrere RFID-Karten/Apps (EnBW mobility+, Maingau, Ionity Direct) für günstigste Tarife je Region

Arbeitgeber-Erstattung für Ladestrom (seit 01.01.2026):

  • Die früheren Monatspauschalen (30 €/70 € für BEV, 15 €/35 € für PHEV) sind zum 01.01.2026 entfallen.
  • Grundlage ist jetzt das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (befristet bis 31.12.2030). Der Arbeitgeber kann jährlich wählen: steuerfreie Erstattung der tatsächlichen Stromkosten mit Nachweis der geladenen kWh oder die Strompreispauschale.
  • Strompreispauschale: geladene Strommenge × durchschnittlicher Strompreis für private Haushalte laut Statistischem Bundesamt (für ein Kalenderjahr gilt der Wert des ersten Halbjahres des Vorjahres).
  • Einzelheiten mit Lohnbuchhaltung bzw. Steuerberatung klären.

Stromkosten beim Dienstwagen mit Fahrtenbuch:

  • Privatfahrten: tatsächlicher Stromverbrauch × Heimstrompreis (Belegnachweis)
  • Bei Pauschalmethode (0,25 %): kein separater Stromabzug nötig

THG-Quote-Optimierung:

  • Quote pro Fahrzeug 1×/Jahr — unabhängig von Fahrleistung oder Lademenge
  • Tipp: Auch bei seltener Nutzung (< 5.000 km/Jahr) lohnt der THG-Antrag

Ladestrom in der Steuererklärung (Privat):

  • Privater Haushaltsstromtarif: keine separate Abrechnung möglich (Strom = Haushalt)
  • Bei Hausanschluss mit separatem Wallbox-Zähler: Anteil dokumentierbar (Belegpflicht)
  • Dienstwagen zu Hause geladen: steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach tatsächlichen Kosten oder per Strompreispauschale (siehe oben); die früheren Monatspauschalen gelten seit 2026 nicht mehr

Empfehlung EB Klein: Eigene PV-Anlage + Wallbox-Steuerung (Überschuss-Laden) reduziert Ladekosten auf < 5 € pro 100 km — über 10 Jahre eine Ersparnis von 8.000–12.000 € gegenüber Netzladung.

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Quelle: EStG, LStR, EB Klein Praxis