Bundesweit · Energieeffizienz-Experte der Energieberatung Klein GmbH · Zahlung erst nach Bescheid

Fördermittelservice der Energieberatung Klein GmbH: Ihr BAFA-Förderantrag per Vollmacht

Sie sanieren – wir kümmern uns um die Förderung. Die Energieberatung Klein GmbH prüft Ihr Vorhaben, stellt den BEG-Antrag beim BAFA per Vollmacht in Ihrem Namen und begleitet Sie bis zur Auszahlung.

Förderantrag jetzt starten
295 € – erst nach Bewilligung Maßgeblich ist der Förderbescheid des BAFA Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage beim BAFA Bei Ablehnung keine Kosten
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Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben oder mit den Arbeiten beginnen. Erlaubt ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

Was unser Fördermittelservice umfasst

Komplett aus einer Hand – vom ersten Check bis zum Verwendungsnachweis.

Prüfung

Förderfähigkeit von Vorhaben und Fachfirmen-Angebot, inklusive Fristen- und Vertragscheck.

Optimierung

Förderfähige Kosten ausschöpfen, iSFP-Bonus prüfen, Kombination mit Landesprogrammen.

Antragstellung

Die Energieberatung Klein GmbH stellt den BAFA-Antrag per Vollmacht – Sie müssen sich nicht ins Förderportal einarbeiten.

Begleitung

Korrespondenz mit dem BAFA, Prüfung des Bescheids, Fristen-Erinnerung und Verwendungsnachweis.

Unabhängig vom Heizungsbauer

Viele Fachbetriebe bieten den Förderantrag gleich mit an. Praktisch – aber wer das Angebot schreibt, prüft es selten gegen sich selbst.

Wir verkaufen keine Heizung, keine Fenster und keine Dämmung. Wir verdienen nicht an einem höheren Angebotspreis und sind an keinen Hersteller gebunden. Deshalb prüfen wir das Angebot Ihres Fachbetriebs nüchtern gegen die technischen Mindestanforderungen von BAFA und KfW: Werden die geforderten Werte erreicht, sind alle förderfähigen Kosten erfasst, stimmen Fristen und Vertragsklausel?

Zweite Meinung inklusive

Ein unabhängiger Blick auf Angebot und Technik, bevor Sie unterschreiben – nicht erst, wenn der Bescheid ausbleibt.

Freie Wahl des Fachbetriebs

Sie beauftragen, wen Sie wollen. Wir arbeiten mit jedem qualifizierten Fachbetrieb zusammen – und wechseln Sie, bleibt Ihr Antrag in guten Händen.

Ihr Antrag, Ihre Daten

Antragsteller sind Sie. Unterlagen, Fristen und Korrespondenz laufen über Ihr Kunden-Cockpit, nicht über das Postfach eines Handwerksbetriebs.

Förderantrag unabhängig prüfen lassen

So läuft der Fördermittelservice ab

Digital in wenigen Minuten beauftragt – den Rest erledigen wir.

1

Angebot hochladen

Laden Sie das Angebot Ihrer Fachfirma hoch – die Daten werden automatisch übernommen.

2

Vollmacht erteilen

Digital unterschreiben. Die Vollmacht gilt nur für diesen einen Förderantrag.

3

Antrag beim BAFA

In der Regel innerhalb weniger Werktage nach vollständigen Unterlagen reicht die Energieberatung Klein GmbH den Antrag beim BAFA ein; Sie erhalten den Antrag per E-Mail. Was dafür technisch vorbereitet wird, erklärt unser Leitfaden zur TPB-ID und Technischen Projektbeschreibung.

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Bescheid & Umsetzung

Mit dem Zuwendungsbescheid tritt Ihr unter Förderbedingung geschlossener Vertrag mit der Fachfirma in Kraft. Wir erinnern Sie an die Fristen und unterstützen beim Verwendungsnachweis.

Fördermittelservice beauftragen →

Für welche Förderprogramme der Service gilt

Schwerpunkt sind die BAFA-Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Zum Beispiel der hydraulische Abgleich oder eine Lüftungsanlage. Beim Fenstertausch verlangt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept – hier online erstellen.

iSFP-Bonus

Doppelte förderfähige Kosten – und wann sich der Bonus seit 21.07.2026 lohnt.

Landesprogramme

Kombinierbar mit der BAFA-Förderung, etwa die Förderung in Bayern – alle Bundesländer im Überblick.

Aktuelle Fördersätze: BEG EM ab 21.07.2026 im Überblick. Heizungstausch? Der läuft über die KfW 458 – diesen Antrag stellen Sie selbst, wir helfen auf Wunsch.

Welche Leistung brauche ich?

Heizungstausch und Sanierung der Gebäudehülle fördern verschiedene Stellen – deshalb gibt es zwei Leistungen.

KfW-Hilfestellung

149 € Festpreis

Für
Heizungstausch über die KfW (458 privat, 459 Unternehmen): Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz
Antrag stellt
Sie selbst auf meine.kfw.de – die KfW lässt keine Antragstellung durch Dritte zu
Sie erhalten
Unabhängige Prüfung des Heizungsangebots, Bestätigung zum Antrag (BzA), nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Kosten
Festpreis; volle Erstattung, wenn das Vorhaben nicht förderfähig ist
Zur KfW-Hilfestellung →

Fördermittel-Service

295 € erst nach Bewilligung

Für
Dämmung von Dach, Wand und Keller, Fenster und Außentüren, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (BAFA, BEG EM)
Antrag stellt
Die Energieberatung Klein GmbH per Vollmacht in Ihrem Namen
Sie erhalten
Prüfung von Vorhaben und Angebot, Antrag beim BAFA, Begleitung bis zum Verwendungsnachweis
Kosten
Fällig erst nach positivem Bescheid; bei Ablehnung keine Kosten
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Heizung und Dämmung geplant? Dann sind es zwei getrennte Anträge – bei KfW und BAFA – und beide Leistungen lassen sich kombinieren. Unsicher? Der kostenlose Förder-Check zeigt in zwei Minuten, welche Förderwege infrage kommen.

Kosten des Fördermittelservice

Die Servicegebühr beträgt 295 € und wird erst fällig, wenn Ihr Förderbescheid positiv ist. Maßgeblich ist immer der Förderbescheid des BAFA. Wir setzen alles daran, für Sie das Maximum an Förderung herauszuholen – ein Versprechen können wir aber nicht abgeben.

Für wen ist der Fördermittelservice?

Eigentümer

Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen.

Unternehmen

GmbH, GbR, AG und weitere Rechtsformen.

Nicht möglich: Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz.

Häufige Fragen zum Fördermittelservice

Ja. Beim BAFA ist die Antragstellung per Vollmacht zulässig. Die Energieberatung Klein GmbH stellt den Antrag in Ihrem Namen – mit einem dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten (dena EB813173) – und übernimmt die Kommunikation mit dem BAFA bis zum Bescheid. Bei der KfW-Heizungsförderung geht das nicht: Diesen Antrag stellen Sie selbst.
Antragsteller sind Sie als Eigentümer, einreichen kann ihn aber ein Bevollmächtigter. Für Fenster, Dämmung, Dach und Heizungsoptimierung (BEG Einzelmaßnahmen) übernimmt das unser Fördermittelservice: Prüfung, Technische Projektbeschreibung durch den Energieeffizienz-Experten, Einreichung und Begleitung bis zum Verwendungsnachweis – bundesweit und digital über Ihr Kunden-Cockpit.
Dann zahlen Sie nichts. Die Gebühr von 295 € wird erst nach einem positiven Förderbescheid fällig.
Die Servicegebühr der Energieberatung Klein GmbH beträgt 295 €. Sie zahlen erst, wenn Ihr Förderbescheid vorliegt – wird der Antrag abgelehnt, entstehen für den Service keine Kosten. Maßgeblich ist immer der Förderbescheid des BAFA. Wir setzen alles daran, für Sie das Maximum an Förderung herauszuholen – ein Versprechen können wir aber nicht abgeben.
Vor Beginn der Arbeiten und bevor Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage ist zulässig. Energieberatung und Planung zählen nicht als Vorhabenbeginn.
BAFA-Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM): Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren), Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Den Heizungstausch fördert die KfW – diesen Antrag stellen Sie selbst; wir unterstützen Sie auf Wunsch dabei.
Ja. Für den BAFA-Antrag ist das Angebot eines Fachbetriebs Pflicht. Sie laden es im Formular hoch, Fachfirma, Datum und Summe werden automatisch übernommen.
Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter und Unternehmen – bundesweit. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz bieten wir den Service nicht an.
Die Energieberatung Klein GmbH reicht den Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage beim BAFA ein. Danach erinnern wir Sie an die Fristen: 1 Monat für Korrekturen am Bescheid, 36 Monate für Umsetzung und Bezahlung, 6 Monate für den Verwendungsnachweis – den sie ebenfalls für Sie einreicht. Maßgeblich sind die Fristen im Bescheid.
Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil über 30.000 €.

Förderung sichern, bevor Sie beauftragen

Noch unsicher, welche Förderung passt? Machen Sie den Förder-Check in 2 Minuten – oder starten Sie direkt.

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4,9
über 750 Google-Bewertungen
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Google-Bewertungen der Energieberatung Klein GmbH, die die zertifizierten Leistungen erbringt – unverändert und ungefiltert übernommen. Eine eigene Echtheitsprüfung durch uns findet nicht statt; die Prüfung erfolgt durch Google nach dessen Richtlinien. Stand: Oktober 2026