Was Eigentümer in Stuttgart 2026 wissen müssen: welche Förderung vor Ort noch läuft, was der Wärmeplan für Ihre Straße bedeutet und welche Sanierung zu Ihrem Haus passt – mit amtlichen Zahlen und Quellen.
Energieticker Stuttgart ansehenFörderung, Wärmeplanung und Recht – was sich für Eigentümer in Stuttgart zuletzt geändert hat. Jede Meldung mit Quelle.
Das Bundesverkehrsministerium fördert Wallboxen, Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 500 Mio. €. WEG, KMU und private Vermieter können bis 10.11.2026 Anträge stellen. Voraussetzung: 20 % der Stellplätze vorverkabelt oder mindestens sechs mit Ladepunkt. Quelle
Die Mittel 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge werden aber weiter bearbeitet und bewilligt – nur die Auszahlung verschiebt sich auf 2027. Beim Energiesparprogramm-Wohnen werden seit dem 14.08.2026 eingegangene Anträge nicht mehr berücksichtigt; über 2027 wird noch entschieden. Quelle
Wegen der Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und neuer Förderbedingungen bietet das EBZ aktuell ein zweites kostenloses Beratungsgespräch an. Neu ist ein ausführliches Protokoll der Erstberatung; bei Bedarf gibt es wieder kostenfreie Vor-Ort-Beratungen am Gebäude. Quelle
Mit 19,6 °C lag der Sommer 3,3 Grad über dem Mittel 1961–1990, nur 2003 war wohl wärmer. Im Schnitt gab es rund 22 heiße Tage über 30 °C. Am 27.06. wurde in Möckern-Drewitz mit 41,8 °C ein neuer Deutschlandrekord gemessen. Es fielen nur knapp 72 % des üblichen Niederschlags. Quelle
Anträge ab dem 14.08.2026 werden nicht mehr berücksichtigt; auch das Heizungsprogramm ist für 2026 ausgeschöpft. Quelle
Das Energieberatungszentrum Stuttgart empfiehlt außenliegenden Sonnenschutz, früh geschlossene Verschattung, Nacht- und Querlüften sowie Dach- und Fassadendämmung. Wärmepumpen können die Raumtemperatur im Sommer um bis zu drei Grad senken; Gründächer und entsiegelte Flächen kühlen die Umgebung. Quelle
Interaktive Karte mit Quartierssteckbriefen für rund 200.000 Gebäude in 23 Stadtbezirken. Quelle
Für Neukunden gilt ab 01.05.2026 ein zweiteiliges Modell aus Leistungs- und Arbeitspreis, der Verrechnungspreis entfällt; Bestandskunden folgen nach Vertragslaufzeit. Der Arbeitspreis liegt bei 7,95 ct/kWh brutto und wird künftig vierteljährlich angepasst, die ersten 50 kW kosten 132,58 €/kW im Jahr. Quelle
Infoabende, Vorträge und Messen rund um Sanieren, Heizen und Klimaanpassung – meist kostenlos und herstellerneutral.
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Bayern am 05.10.2026, 10–11 Uhr: welche Heiztechniken infrage kommen, Alternativen zu Öl und Gas und wie man Fördermittel beantragt. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, Anmeldung erforderlich. Details
Hybrid-Veranstaltung des EBZ mit Stuttgart Netze und Stadtwerken Stuttgart: Gaspreise und Netzentgelte, Biotreppe, Verfügbarkeit von Brennstoffen sowie Wärmepumpe, Nahwärme und weitere Lösungen. Mit offener Fragerunde. Details
Stadt Stuttgart und EBZ laden zum ersten Energieforum: Fachvortrag, Praxisbericht Stuttgarter Bürger und Infostände ab 16:30 Uhr. Themen: Voraussetzungen für Wärmepumpen und Erfahrungen aus der Praxis. Eintritt frei, Anmeldung für die Teilnahme vor Ort. Details
Eigentümer öffnen Häuser, Gärten und Keller und berichten von ihren Erfahrungen mit der Wärmepumpe – etwa zu Lautstärke, Platzbedarf und Betrieb ohne Fußbodenheizung. Veranstalter: EBZ mit SolarScouts und Amt für Umweltschutz. Anmeldung je Objekt, Adresse kurz vorher. Details
Lokale und Landesprogramme, geprüft am 03.10.2026. Den größten Teil der Förderung tragen in Stuttgart wie überall BAFA und KfW.
Ergänzungsdarlehen von 5.000 bis 200.000 € je Wohneinheit für die energetische Sanierung, wenn gleichzeitig eine Basisförderung wie BAFA oder KfW genutzt wird. Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Zum Programm →Städtische Zuschüsse für Dämmung und Fenster; Mittel 2026 ausgeschöpft, Anträge ab 14.08.2026 werden nicht mehr berücksichtigt.
Zum Programm →Zuschuss u. a. für Wärmepumpen (300 €/kW) und Wärmenetzanschlüsse; Mittel 2026 ausgeschöpft.
Zum Programm →In Stuttgart stammen rund 76 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1980. So viel Förderung ist bei zwei typischen Maßnahmen drin (Stand 21.07.2026, Einfamilienhaus):
| Kosten | 30.000 € |
| förderfähig (KfW 458, 1. Wohnung) | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 % | 4.480 € |
| Zuschuss | 12.880 € |
Mit Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €) bis zu 80 % = 22.400 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt beim Tausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder einer Ölheizung und sinkt ab 01.02.2027.
Für Ihr Haus rechnen: Heizungsfinder →| Kosten | 40.000 € |
| ohne Sanierungsfahrplan: 15 % auf max. 30.000 € | 4.500 € |
| mit iSFP: 15 % auf 40.000 € | 6.000 € |
| + iSFP-Bonus 5 % auf 10.000 € über der Schwelle | 500 € |
| Zuschuss mit iSFP | 6.500 € |
Der BAFA-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Den Antrag kann die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte für Sie stellen.
Zum Fördermittelservice →Quellen: KfW 458 · BAFA Gebäudehülle. Beispielrechnung ohne Gewähr; maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid.
Amtliche Zahlen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022). 49,8 % der Gebäude mit Wohnraum sind Ein- oder Zweifamilienhäuser, die übrigen Mehrfamilienhäuser.
Rund drei Viertel der Stuttgarter Gebäude mit Wohnraum sind vor 1980 entstanden, fast 40 % sogar vor 1950. Die Stadt zählt mehr als 4.500 einzeln geschützte Kulturdenkmale. Der digitale Wärmeplan erfasst rund 200.000 Gebäude in 23 Stadtbezirken.
Daten: Zensus 2022, Statistisches Bundesamt (Anteile von EB Klein berechnet; Werte durch Geheimhaltungsverfahren leicht verändert) · destatis.de · stuttgart.de · stuttgart.de
In Stuttgart stehen viele Häuser in Hanglage und auf engem Raum – Außengeräte von Luftwärmepumpen brauchen hier Abstand und Schallschutz, Erdwärmebohrungen sind wegen des Heilquellenschutzes nicht überall erlaubt. Der digitale Wärmeplan mit Quartierssteckbriefen ist deshalb ein guter erster Schritt, bevor Sie eine Heizung auswählen.
Wir beraten digital und bundesweit – auch für Stuttgart. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; sie erbringt auch die fachliche Bestätigung als Energieeffizienz-Expertin (dena-Liste EB813173). Den KfW-Heizungsantrag stellen Sie selbst, die KfW lässt keine Bevollmächtigung zu; wir bereiten ihn mit Ihnen vor. Für Baudenkmale wird kein BEG-Förderservice angeboten.
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Google-Bewertungen der Energieberatung Klein GmbH, die die zertifizierten Leistungen erbringt – unverändert und ungefiltert übernommen. Sie beziehen sich nicht auf die digitalen Produkte der Energieberatung Klein Service GmbH. Eine eigene Echtheitsprüfung durch uns findet nicht statt; die Prüfung erfolgt durch Google nach dessen Richtlinien. Stand: Oktober 2026
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