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Landesförderung · Landesförderung Bayern

Bayern Landesförderung energetische Sanierung 2026: Was BayernLabo leistet – und was München, Nürnberg, Augsburg & Regensburg zahlen

Stand 2026-10-04 · 5 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste auf einen Blick

Bayern hat 2026 keinen direkten Landeszuschuss für die energetische Sanierung. Das vielzitierte 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde am 24. April 2022 endgültig eingestellt; eine Wiederaufnahme ist laut Energieatlas Bayern nicht vorgesehen. Wer in Bayern saniert, kombiniert die Bundesförderung (BAFA/KfW) mit dem zinsverbilligten BayernLabo-Darlehen – und prüft zusätzlich das kommunale Programm seiner Stadt.


Warum es in Bayern keinen Landeszuschuss gibt

Das 10.000-Häuser-Programm war von 2015 bis 2022 das zentrale bayerische Förderinstrument für Eigentümer selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser. Es umfasste Programmteile wie den EnergieBonusBayern (Heizungstausch, EnergieSystemHaus) und zuletzt das PV-Speicher-Programm. Nach Ausschöpfung der Antragskontingente am 24. April 2022 wurde es geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm mit direktem Zuschusscharakter für Privatpersonen existiert seitdem nicht.

Wer 2026 in Bayern saniert, finanziert die Maßnahmen deshalb fast vollständig über die Bundesförderung – BEG, KfW und BAFA – und gegebenenfalls über kommunale Programme der eigenen Stadt.


Die Landesschiene: BayernLabo-Darlehen statt Zuschuss

Das einzige Förderinstrument des Freistaats für private Eigentümer ist die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt), die im Auftrag des Freistaats handelt. Für Eigentümer selbst genutzter Häuser gewährt sie keine Zuschüsse, sondern zinsverbilligte Darlehen – nur unter Einkommensgrenzen und nicht für die reine energetische Sanierung. Zuschüsse gibt es nur im Modernisierungsprogramm für Mietwohngebäude (siehe unten).

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraum)

  • Wer: Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen, die die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz einhalten.
  • Was wird gefördert: Neubau, Erwerb sowie Änderung oder Erweiterung von Gebäuden zur Schaffung von selbst genutztem Wohnraum (z. B. Dachgeschoss- oder Kellerausbau). Die reine energetische Sanierung eines bestehenden Eigenheims ist kein Förderzweck.
  • Höhe: Darlehen bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro. Laut Zinsinformation der BayernLabo (Stand 23.09.2026) beträgt der Sollzins 3,10 % bei 10 Jahren und 3,35 % bei 15 Jahren Zinsbindung, jeweils mit 2 % Tilgung. Seit dem 01.05.2026 gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind.
  • Antrag/Wo: Über die Bewilligungsstellen. Die Berechtigung lässt sich vorab mit dem Förderlotsen der BayernLabo prüfen.
  • Kombination mit BEG: Das Programm ist für Käufer interessant, die ein Bestandsgebäude erwerben und anschließend mit BEG-Mitteln sanieren. Die energetischen Maßnahmen selbst laufen dann über die Bundesförderung.

Bayerisches Modernisierungsprogramm (Mietwohnraum, BayModR)

  • Wer: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden – unabhängig von der Rechtsform, also auch private Vermieter. Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Mietwohnungen haben. Bei Maßnahmen nach BEG WG genügt ein Gebäudealter von fünf Jahren.
  • Was wird gefördert: Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohngebäuden, darunter energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Anlagentechnik. Die Modernisierungskosten müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.
  • Höhe: Laut Programmseite der BayernLabo (abgerufen am 29.09.2026) gibt es einen ergänzenden Zuschuss von bis zu 300 Euro je m² Wohnfläche und einen Nachhaltigkeitszuschlag von bis zu 200 Euro je m². Hinzu kommt ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen für bis zu 100 % der weiteren förderfähigen Kosten, mit 10 oder 20 Jahren Zinsbindung.
  • Bindungen: In den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahmen müssen frei werdende Wohnungen an berechtigte Haushalte vermietet werden. Mieterhöhungen müssen sozialverträglich bleiben.
  • Antrag/Wo: Bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Regierung bzw. Städte München, Nürnberg, Augsburg), und zwar vor Baubeginn.
  • Kombination mit BEG: Die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist laut Programmbeschreibung möglich.

LfA Förderbank Bayern – Energiekredit Gebäude

  • Zinsverbilligtes Darlehen bis 10 Mio. Euro
  • Zielgruppe: Unternehmen, Freiberufler und Gewerbebetriebe (nicht für Privateigentümer von Wohngebäuden)
  • Antrag: Über die Hausbank an die LfA

Hinweis (Stand: Oktober 2026): Das frühere BayernLabo-WEG-Modernisierungsprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften wurde zum 31. Dezember 2024 eingestellt. WEGs nutzen für Gemeinschaftseigentum seither ausschließlich die Bundesförderung (KfW 261 / BEG WG).


Die Basis für alle Bayern: Bundesförderung (BAFA & KfW)

Unabhängig vom Wohnort in Bayern gilt dieselbe Bundesförderung:

MaßnahmeProgrammFördersatzMax. förderfähige KostenMax. Zuschuss
Dämmung, Fenster, AnlagentechnikBEG EM (BAFA)15 % + 5 % iSFP-Bonus (nur auf Kosten über 30.000 €)30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) / Jahr für die 1. WEbis 10.500 €/Jahr (1. WE)
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)KfW 45830–70 %, mit Einkommensbonus bis 80 %28.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE)bis 22.400 € (1. WE)
Energieberatung / iSFPBAFA EBW50 %–650 € (EFH) / 850 € (ab 3 WE)
Selbstgenutzte Sanierung (alternativ)§ 35c EStG20 % über 3 Jahre–40.000 € je Objekt

Beim Heizungstausch summieren sich Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist, nur Selbstnutzer; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich) und Einkommensbonus (40 / 30 / 10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) auf maximal 70 %, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) auf maximal 80 % – bei förderfähigen Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6. und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.


München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg: Was die Städte zahlen

Die kommunale Förderung ist in Bayern stark ortsabhängig – München hat das stärkste Programm, in Nürnberg, Augsburg und Regensburg ist sie deutlich geringer als vielfach angenommen.

München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Die Stadt fördert unter anderem Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (ohne Heizung), gekoppelt an die BEG EM. Laut städtischer Programmseite beträgt die Basisförderung 5 %. Zuschläge von je 5 % gibt es für Gebäude der Klassen G/H, für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen und für bestimmte Wärmepumpen- bzw. Planungsgebiete. Voraussetzungen sind Effizienzklasse E bis H, ein iSFP mit Ziel EH 55 bis 2035 und eine bewilligte BEG-EM-Förderung. Es gilt „Antrag vor Auftrag“, der Antrag läuft über das Online-Förderportal der Stadt. Laut Stadt dauert die Bearbeitung derzeit etwa fünf Monate.

Beispielrechnung (fiktives Beispiel, vereinfacht): Ein Einfamilienhaus in München, Effizienzklasse G, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Geplant sind eine Fassadendämmung und neue Fenster für 60.000 Euro förderfähige Kosten.

BausteinBerechnungBetrag
BAFA BEG EM Grundförderung15 % × 60.000 €9.000 €
iSFP-Bonus (nur Kosten über 30.000 €)5 % × 30.000 €1.500 €
FKG München, Basis5 % × 60.000 €3.000 €
FKG München, Worst-First-Zuschlag (Klasse G/H)5 % × 60.000 €3.000 €
Summe Zuschüsse16.500 €
Eigenanteil43.500 €

Außerhalb Münchens entfallen die FKG-Bausteine, der Zuschuss läge dann bei 10.500 Euro. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Höchstbeträgen, den technischen Mindestanforderungen und den aktuellen Merkblättern ab. Die FKG-Zuschläge bitte immer im Einzelfall prüfen.

Nürnberg

Die Stadt Nürnberg betreibt unter dem Dach „Klimaneutrales Nürnberg" keinen eigenen Zuschuss für Heizungstausch, Dämmung oder Photovoltaik. Für Gebäude-Energiemaßnahmen verweist die Stadtverwaltung auf die Bundesprogramme. Ein stadtweites Sanierungs- oder Wärmepumpen-Förderprogramm für Privatpersonen ist derzeit nicht vorhanden (Stand: Oktober 2026). Hinweis: Immer wieder kursieren Angaben zu einem Nürnberger Altbau-Wärmepumpen-Zuschuss – bitte prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim Umweltamt Nürnberg (umwelt.nuernberg.de), da solche Programmfenster kurzfristig öffnen und schließen können.

Augsburg

Das Augsburger Solarförderprogramm (Photovoltaik, Solarthermie, Steckersolar) lief von 2023 bis 2025 und wurde am 15. Dezember 2025 beendet. Ein Nachfolgeprogramm für Photovoltaik oder energetische Sanierung ist derzeit nicht aktiv. Für aktuelle Informationen: Umweltamt Augsburg (augsburg.de/umwelt).

Regensburg – „Regensburg effizient"

Regensburg betreibt neben München als einzige der hier genannten Städte ein aktives eigenes Programm. „Regensburg effizient" (Richtlinien ab 01. Januar 2026 gültig) bezuschusst:

  • Photovoltaik: 100 €/kWp, maximal 1.500 € (+ 200 € bei Denkmal oder Fassade)
  • Gebäudehülle: Dämmmaßnahmen mit nachwachsenden Rohstoffen
  • Haushaltsgeräte und Reparaturen
  • Zielgruppe: Gebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten

Achtung: Regensburg fördert die Wärmepumpe oder den Heizungstausch im Rahmen von „Regensburg effizient" nicht. Antragsstelle: Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Regensburg (regensburg.de).


Altbau in Niederbayern: Außerhalb der Städte bleibt oft nur der Bund

Für Eigentümer von Altbauten in ländlichen Gebieten Niederbayerns oder anderer bayerischer Regionen abseits der Großstädte gilt: Kommunale Zuschussprogramme sind selten. Die Förderung besteht in der Regel aus:

  1. BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung)
  2. KfW 458 für den Heizungstausch
  3. KfW 261 für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard
  4. BayernLabo-Darlehen nur bei Erwerb, Ausbau oder Erweiterung – nicht für die reine energetische Sanierung (einkommensabhängig)
  5. § 35c EStG als steuerliche Alternative, wenn keine BAFA/KfW-Förderung beansprucht wird

Tipp: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt den Kostenrahmen der BEG-EM-Maßnahmen und bringt ab 30.000 € förderfähigen Kosten 5 Prozentpunkte Bonus auf den Anteil darüber; er lohnt sich besonders bei gestaffelter Sanierung. Die Erstellung wird selbst mit 50 % vom BAFA bezuschusst.


Energieatlas Bayern: die richtige Anlaufstelle für Förderchecks

Der Energieatlas Bayern (energie-atlas.bayern.de) ist die offizielle Informationsplattform des Freistaats. Er listet regionale Beratungsangebote, Förderdatenbanken und gibt einen Überblick über kommunale Programme. Da sich kommunale Fördertöpfe kurzfristig ändern können, empfiehlt sich dort eine regelmäßige Prüfung – ergänzend zur Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de).


Zusammenfassung: Förder-Prioritäten für Bayern 2026

  1. Schritt 1 – Bund zuerst: BAFA und KfW bilden die Hauptförderung. Antrag immer vor Maßnahmenbeginn stellen.
  2. Schritt 2 – Kommune prüfen: Regensburg (Gebäudehülle/PV), München (FKG) und einzelne Landkreise haben eigene Töpfe. Nürnberg und Augsburg haben derzeit kein aktives Programm.
  3. Schritt 3 – BayernLabo prüfen: Nur als Darlehen, nur einkommensabhängig und nur bei Kauf, Ausbau oder Erweiterung – zum Beispiel Bestandskauf mit anschließender BEG-Sanierung. Vermieter ab drei Mietwohnungen prüfen das Bayerische Modernisierungsprogramm.
  4. Schritt 4 – Steuer prüfen: § 35c EStG als Alternative, wenn keine direkte Förderung beansprucht wird.

Ein dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) ist für viele KfW- und BAFA-Anträge Pflicht und hilft, die optimale Förderkombination zu ermitteln.


Quellen